1OB 002 – Evangelisches Konsistorium der Rheinprovinz

 

Laufzeit: 1817-1971
Umfang: 704
lfd. Nummern: 2757
Findmittel: 2001, 2016
Signatur: 1OB 002

Rheinisches Konsistorium

Die 1815 in Preußen eingerichteten Konsistorien waren als reine Staatsbehörden dem Kultusministerium unterstellt und zunächst zuständig für die Handhabung der iura circa sacra gegenüber allen Konfessionen sowie für Schulangelegenheiten. Umgekehrt lagen wichtige personalrechtliche Befugnisse wie Wahrung der Amtsdisziplin der Geistlichen, Stellenbesetzung und Ordination bei den Provinzialregierungen. Im Rheinland schuf der Wiener Kongress die Provinz Jülich-Kleve-Berg mit einem bereits 1814 kommissarisch besetzten Oberkonsistorium in Düsseldorf, das im August 1816 nach Köln verlegt wurde. Für die Provinz Niederrhein wurde am 22. April dieses Jahres ein Konsistorium in Koblenz geschaffen. Nach der Vereinigung beider Provinzen zur Rheinprovinz 1822 wurden auch 1826 die beiden Konsistorien am nunmehrigen Sitz des Oberpräsidenten in Koblenz zusammengelegt.

In inhaltlicher Hinsicht erfolgte gleichfalls eine sukzessive Neuregelung der Kompetenzen. 1825 wurden den Konsistorien die nichtevangelischen Angelegenheiten entzogen und die Schulangelegenheiten eigenen Provinzialschulkollegien übertragen. Dafür gelangten 1845 die dezidiert kirchlichen Verwaltungsbefugnisse der Regierungen an die Konsistorien. Im Gefolge der preußischen Verfassungsentwicklung 1848/1850 etablierte sich der Evangelische Oberkirchenrat in Berlin als oberste Kirchenbehörde für die altpreußischen Gebiete, dem die Konsistorien -als gleichfalls faktisch (nicht nominell) rein kirchliche Behörden- zugewiesen waren. Mit dem Staatsgesetz von 1876 wurden ihnen nunmehr die iura in sacra zugewiesen. Die jeweiligen theologischen und juristischen Konsistorialräte waren aber auch weiterhin Staatsbeamte. In Koblenz hatte bis 1851 der jeweilige Oberpräsident den Vorsitz inne, bis 1877 nahm diesen Platz der Generalsuperintendent ein. Seither amtierten Juristen als Konsistorialpräsidenten.

Um 1930 wurde von verschiedener Seite der Wunsch laut, das Konsistorium solle in eine nördlichere Stadt des Rheinlandes ziehen, da sich dort auch der eindeutige demografische Schwerpunkt der Provinz befinde. Ende September 1934 erfolgte der Umzug nach Düsseldorf, zunächst in den von der Stadt zur Verfügung gestellten repräsentativen Jägerhof. Dort musste das Konsistorium bereits zwei Jahre später der NSDAP-Gauleitung weichen und im Dezember 1936 erfolgte der Umzug in das Haus Inselstraße 10. 1948 wurde im Zuge der Schaffung der Rheinischen Landeskirche das Landeskirchenamt gegründet, das bis zum Umzug in ein neues Dienstgebäude in der Hans-Böckler-Straße 1971 in der Inselstraße verblieb.

1972 beschloss das Landeskirchenamt die Abgabe der Akten des ehemaligen Konsistoriums an das landeskirchliche Archiv. Bislang galten sie -trotz ihrer z. T. bis 1826 zurückreichenden Laufzeit- als Registraturgut und wurden auch von der Registratur verwaltet. Da auch 1971 im Zusammenhang mit dem Umzug des LKA ein genereller Registraturschnitt stattfand, wurden in der Folge die Spezialia der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden aus den Konsistorialakten herausgezogen und zu separaten Beständen (31 Kirchenkreise sowie 41 Ortsakten) zusammengefasst. Allerdings erfolgte die Trennung nicht vollständig, so dass immer noch ansehnliche Aktenteile im Konsistorialbestand verblieben sind. Im Repertorium ist daher stets vermerkt, wenn die Folgebände in den Beständen 31 bzw. 41 liegen. Umgekehrt ist in den maschinenschriftlichen Findbüchern zu diesen beiden Beständen notiert, welche Vorbände bei den Konsistorialakten zu finden sind. Die Personalakten der Pfarrer, der Vikare und Hilfsprediger sowie der eigenen Mitarbeiter im Konsistorium bilden gleichfalls eigene Bestände (Best. Pers. 51 und 52).

Die so verbliebenen Sachakten des Konsistoriums behandeln nahezu alle Facetten des kirchlichen Lebens in der Rheinprovinz. Die Überlieferung für die Zeit der Weimarer Republik und der NS-Herrschaft bis 1945 ist nahezu vollständig erhalten. Demgegenüber sind etwa die Akten aus dem Ersten Weltkrieg weitgehend verloren, ganz zu schweigen von der oft nur rudimentären Überlieferung für das 19. Jahrhundert.

Inhalt (jeweils Generalia und Spezialia): Organisation der Behörde; Kirchenverfassung und Synodaleinrichtung; Religionsunterricht, Bibel- und Missionsgesellschaften, Kirchendisziplin, Schulen; Äußerer Gottesdienst, Liturgie, Kirchenfeste, Benutzung der Kirchen; Pfarramtssachen; Angelegenheiten der Superintendenten, Predigtamtskandidaten und Kirchenbeamten; Taufen, Trauungen und Beerdigungen; Kirchenliteratur und Bibliotheken; Sekten; Wohltätigkeitsanstalten und kirchliche Vereine; Vermögensverwaltung und Stiftungen; kirchliches Bauwesen; Kollekten; Präsidialkanzlei.

Verluste/Lücken: Ca. 600 Aktenbände vornehmlich des 19. Jhs. sind 1944 in Bonn Kriegsverlust geworden.

Ergänzende Archivbestände: Landesarchiv NRW, Düsseldorf, Best. Konsistorium Köln; EZA Berlin, Best. 7 (EOK), Abt. Rheinland; LHA Koblenz, Best. Oberpräsidium.