1OB 019M – Ostpfarrerversorgung

Laufzeit: 1946-1971
Umfang: 15
lfd. Nummern: 438
Findmittel: Findbuch und Datenbank
Signatur: 1OB 019M

Am 21. Juni 1946 beschloss der Rat der EKD die „Verordnung zur Versorgung und Verwendung von Ostpfarrern“. Als solche galten alle Pfarrer aus dem Gebiet der ehemaligen DEK (Deutsche Evangelische Kirche) östlich der Oder-Neisse-Linie (einschließlich Wartheland und Sudetengau), nicht aber die Pfarrer, die in der russischen Besatzungszone tätig waren. Deren Übernahme in den Dienst einer westlichen Gliedkirche war nur nach einem förmlichen Freigabeverfahren der jeweiligen östlichen Kirchenleitung möglich.

Inhalt: Grundsatzfragen der Ostpfarrerversorgung; Anträge und Bewilligung von Unterstützungen; Anfragen wegen Aufnahmen (Einzelakten mit Lebensläufen und Referenzen); Soforthilfemittel; Statistiken.

Literatur: Rudolf Schulze/ Eberhard Schmidt/ Gerhard Zachhuber: gehen oder bleiben. Flucht und Übersiedlung von Pfarrern im geteilten Deutschland, Leipzig 2002.