2LR 046 – Beauftragter für das Saarland

Laufzeit: 1976-1985, 1990-2006
Umfang: 29 Archivkartons, 4,8 lfd. Meter
lfd. Nummern: 169
Findmittel: 2022
Signatur: 2LR 046

1945 stand die neue Kirchenleitung vor der Herausforderung, den Kontakt zu den Territorien der Rheinischen Landeskirche außerhalb der britischen Zone zu sichern. Aus diesem Grund wurde bereits Ende 1945 der Superintendent Otto Wehr als Bevollmächtigter für das Saargebiet ernannt. Nach dem Saarreferendum vom 23. Oktober 1955 gegen das europäische Saarstatut und für den Anschluss an West-Deutschland beschloss die Kirchenleitung in der Sitzung vom 15. März 1957, das Amt des Bevollmächtigens zum 1. Oktober 1957 aufzuheben. Die Aufgaben wurden jedoch weiterhin von den Superintendenten der Kirchenkreise Saarbrücken, Völklingen und Ottweiler im Wechsel und zwar in Form eines geschäftsführenden Superintendenten fortgeführt. 1982 traf die Ev. Kirche im Rheinland und die Ev. Kirche der Pfalz die Vereinbarung, eine gemeinsame, hauptamtliche Vertretung am Sitz der saarländischen Landesregierung einzurichten, welche seitdem fortbesteht.

Inhalt: v.a. Unterlagen aus der Amtszeit von KR Joachim Brandt; u.a.  handschriftliche Notizen; diverser Schriftwechsel; gesellschaftspolitische Fragestellungen, u.a. Bergbau, Jugendarbeitslosigkeit, Asyl; Bildungsträger- und einrichtungen; Fachrichtung der Ev. Theologie an der Universität des Saarlandes; Diakonie.

Ergänzende Archivbestände: 1OB 017 Landeskirchenamt – Sachakten Nr. 8018, 8019, 8020, 8021; 6HA 006 Handakten Präses Heinrich Held Nr. 206-207; 6HA 046B I + 6HA 046B II Akten des Amtes des Bevollmächtigten für das Saarland und des Kirchenkreises Saarbrücken sowie Nachtrag Sammlung Kirchenrat Otto Wehr. Ergänzungen zum Bestand können für die Beauftragten Wilhelm Kentmann und Frank-Matthias Hofmann im Zentralarchiv der Ev. Kirche der Pfalz recherchiert werden.